Prekär ist ein Arbeitsverhältnis, wenn der Beschäftigte mit seinem Einkommen unter dem Minimum und mit seinem Statut nicht ausreichend sozial abgesichert ist.
Prekär ist ein Arbeitsverhältnis, wenn der Beschäftigte mit seinem Einkommen unter dem Minimum und mit seinem Statut nicht ausreichend sozial abgesichert ist.