Das Recht auf physische und moralische Integrität der Person gehört zu den rundlegenden Menschenrechten. Die Verankerung dieses Rechts in der belgischen Verfassung ist ein deutlicher Auftrag an die Gesetzgeber dieses Landes.
Das Recht auf physische und moralische Integrität der Person gehört zu den rundlegenden Menschenrechten. Die Verankerung dieses Rechts in der belgischen Verfassung ist ein deutlicher Auftrag an die Gesetzgeber dieses Landes.