JEDEM eine Chance geben.
Das vorliegende Projekt wurde gemeinsam von der VHS und der KAP eingereicht. Wir setzen die Initiativen zum Thema Integration unter den Titel „Jedem eine Chance geben.“ Dieser Titel hat für uns einerseits eine programmatische, auf das künftige Berufsleben der Teilnehmer bezogene und andererseits eine gesellschaftspolitische Bedeutung.
Eine Chance besteht aus Rechten und Pflichten – für beide: für den Teilnehmer an den Kursen und für die Organisatoren derselben. Entsprechend zielen wir darauf ab, die berufliche Vermittelbarkeit der Teilnahme an den Sprachkursen zu aufzuwerten, indem einerseits 14 Stunden Sprachunterricht pro Woche innerhalb von einem bis drei Modulen pro Teilnehmer angeboten werden. Andererseits ist vorgesehen, kurzfristig und flexibel auf spezifische Bedarfe zu reagieren, die seitens Teilnehmer aus den ESF-Projekten, aus Sozialbetrieben oder aus den ZAWM an uns herangetragen werden.
Wie bisher werden Teilnehmer in die Kurse aufgenommen, die vom ADG aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse noch nicht oder nur sehr schwer in einen Beruf vermittelt werden können. Dazu gehören die Personen, die auf Arbeitsuche sind, sei es, dass sie vorläufig von Arbeitslosenentschädigungen oder von der Sozialhilfe leben. Die Teilnehmer werden vom ADG zur Teilnahme vorgeschlagen und von den Mitarbeitern der KAP/VHS je nach bereits vorhandenen Sprachkenntnissen in die geeignete Gruppe integriert.
Auch Teilnehmer an Projekten, die vom ESF gefördert werden, können mittels „ambulanter“ Sprachangebote gefördert werden. Wie setzen dabei voraus, dass es sich um spezifische Sprachkurse handelt, die den Tätigkeiten bei den jeweiligen Projekten entsprechen. Und Teilnehmer aus Sozialbetrieben der DG oder den beiden ZAWM können „ambulant“ sprachlich gefördert werden, nicht zuletzt, wenn ihnen damit der Sprung aus der Sozialökonomie in die klassische Ökonomie gelingen kann. Ferner wird auch ein Kurs im Bereich Alphabetisierung angeboten.
Schließlich ist es von Bedeutung, die vom Arbeitgeber gewünschte sprachliche Hilfe anzubieten, damit das Sprachniveau B1 erreicht werden kann. Da wird bei schnellen und motivierten Teilnehmern besser zu erreichen sein. Für die langsameren oder weniger motivierten Teilnehmer wird ein Sprachniveau von A2 anzupeilen sein.
Zwischen dem Teilnehmer, dem ADG (respektive dem Verantwortlichen der ESF-geförderten Einrichtung, des ZAWM oder des Sozialbetriebs) und dem Ausbilder (KAP/VHS) wird ein Vertrag ausgearbeitet und unterschrieben, gemäß dem die Teilnahme verpflichtend ist.
Sollten die Teilnehmer Eltern von Kindern sein, die noch nicht schulpflichtig sind (Kinder von 0 bis 3 Jahren), kann der Ausbildungsträger den Teilnehmer bei der Suche nach einer Verbleibmöglichkeit der Kinder während der Kurszeiten (Tagesstätte, Tagesmutter) assistieren. Die Kosten diesbezüglich können – insofern das Budget dies erlaubt – anteilmäßig über das Projekt mitfinanziert werden.
Vom Niveau A0 bis zum Niveau B1
Der Kurs verfolgt das eindeutige Ziel, die berufliche Vermittelbarkeit der Teilnehmer auf ein Niveau zu heben, dass sie auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Dies natürlich, insoweit eine für Arbeitgeber akzeptable Sprachbeherrschung in einer der Zielsprachen für die berufliche Vermittelbarkeit relevant ist. Parallel dazu besteht das Ziel darin, die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung zu ermöglichen.
Laut Aussagen der Arbeitgeber, bei denen wir uns erkundigt haben bezgl. des Sprachniveaus, über das ein Bewerber auf jeden Fall verfügen sollte, um als Kandidat für eine Arbeitsstelle in Frage zu kommen, wird immer wieder das Sprachniveau B1 (in Deutsch oder Französisch) in die Diskussion eingebracht. Es wird also angepeilt, ein Maximum an Teilnehmern so zu fördern, dass sie dieses Sprachniveau erreichen.
Sollte der Teilnehmer nicht nur sprachliche Mängel ausgleichen müssen, sondern auch hinsichtlich seiner beruflichen Qualifikation weitergebildet oder umgeschult werden müssen, verfolgen die Sprachkurse das Ziel, den Teilnehmer darauf vorzubereiten, dass er über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, erfolgreich daran teilnehmen zu können.
Um dieses Niveau B1 überhaupt erreichen zu können, werden Langsamlerner drei Module benötigen. Ein klassisches Modul besteht aus 14 Stunden Unterricht pro Woche während eines Semesters (von Beginn September bis Mitte Februar und von Mitte Februar bis Mitte Juli). Schnelllerner können dasselbe Sprachniveau in zwei Modulen erreichen.
Außer wenn die Teilnehmer die in sogenannten „ambulanten Kursen“ eingetragen sind, bereits über Vorkenntnisse verfügen, wird aufgrund der vorgesehenen Anzahl Stunden das Niveau B1 kaum in drei Modulen zu erreichen sein. In diesem Fall wird das Niveau A2 angepeilt.
Das Sprachniveau der Teilnehmer wird zertifiziert. Auf den Niveaus A1 und A2 erfolgt die Zertifizierung mittels der TELC-Methode. Die KAP ist Lizenznehmer bei TELC für die beiden Zielsprachen Deutsch und Französisch. Ihre Qualifikation als Zertifizierer wird regelmäßig geprüft. Diese Zertifizierungen dienen dazu, dass der Teilnehmer in eine Lerngruppe integriert wird, die das nächsthöhere Ziel anpeilt.
Hat der Teilnehmer nach dem ersten Modul das angepeilte Ziel A 1 nicht erreichen können, wird er in eine Gruppe eingetragen, die das Zwischenniveau A 1 + anpeilt. Es handelt sich dabei um ein Modul, das darin besteht, mittels Wiederholungen den Teilnehmer auf eine spätere Teilnahme im Sprachniveau A 2 vorzubereiten, das ggf. in diesem Fall das Abschlussniveau darstellt. Ohne eine gefestigte Grundlage im Bereich der elementaren Sprachkenntnisse ist es zu ungewiss, dass ein Niveau B1 erreicht werden kann.
Die Sprachkenntnisse, die auf dem Niveau A1 erforderlich sind, um in das nächsthöhere Niveau A2 aufzusteigen, gelten dann als erfüllt, wenn in den Bereichen Lesen, Schreiben, Hörverstehen und Reden bei der Zertifizierung mindestens eine Note von 60 % erreicht wird. Sollte dies nicht der Fall sein, dann ist es eher angeraten, die Kurse auf dem Niveau der Zwischenstufe (A1+) zu besuchen, damit das sprachliche Fundament gefestigt werden kann.
Das Niveau B1 gilt in beiden Sprachen als abschließendes Ziel. Dieses Niveau wird extern zertifiziert. Ebenso das Niveau A2, wenn dieses den Abschluss der Kurse darstellt. Die Kosten für diese Zertifizierung trägt anteilmäßig der Teilnehmer.
Die Zielsprache wird in Wort und Schrift, im aktiven (schreiben und reden) und passiven (lesen und hören/verstehen) Gebrauch trainiert. Diese vier Dimensionen werden bei der Zertifizierung geprüft.
In Deutsch: die Zertifizierung wird durch das Goethe-Institut in Brüssel durchgeführt. Diese Zertifizierungen gelten weltweit, da sie v on der Kulturabteilung des deutschen Außenministeriums erstellt werden. Diese Zertifizierung gilt als Beweis, dass das angepeilte Sprachniveau erreicht wurde.
In Französisch: Die Zertifizierungen werden über das „institut des langues vivantes“ (Universität Lüttich) ausgestellt. Dieses Institut arbeitet nach der DELF-Methode. Eine Zertifizierung seitens der Universität Lüttich kann als Beweis gelten, dass die sprachlichen Voraussetzungen für Weiterbildungsmaßnahmen erfüllt sind.
Beide Zertifikate gelten in der Privatwirtschaft. Im öffentlichen Sektor gelten SELOR-Bescheinigungen. Auf Anfrage der Teilnehmer werden die Ausbildungsträger die Kandidaten auf diese Prüfungen vorbereiten.
Da die Zertifizierungen jedes halbe Jahr durchgeführt werden, kann ein Teilnehmer sich jederzeit in eine solche Prozedur einschreiben.
Es werden für die Sprachen Deutsch und Französisch folgende Sprachgruppen eingerichtet. Die im Europäischen Referenzrahmen für Sprachen allgemeinen, festgelegten Ziele werden im Rahmen des Projekts progressiv auf die berufliche Vermittelbarkeit hin orientiert.
Diese Kurse umfassen 14 Stunden pro Woche (vor der Klasse) und erstrecken sich im Wintersemester von Beginn September bis Anfang Februar und im Sommersemester von Mitte Februar bis Mitte Juli (unter Respektierung des Schulkalenders).
Pro Kurs – Niveau A1, A1+ und A2 – werden im Schnitt 10 bis 15 Teilnehmer einzubeziehen sein. Auf Ebene B1 rechnen wir mit 10 Teilnehmern pro Kurs.
So liegt die angepeilte, durchschnittliche Zahl der Teilnehmer bei 10 Personen pro Semester und pro Jahr pro Niveau. Die Beschreibung der jeweiligen Sprachniveaus finden Sie unter dem Begriff „Zertifizierungen“.
Diese Kurse werden vorzugsweise in den Räumlichkeiten der jeweiligen Partnerorganisation durchgeführt. Eine Zertifizierung wird nicht systematisch angestrebt. Teilnehmer, die dies wünschen, können jedoch auf Anfrage an der Zertifizierung teilnehmen. Pro Kurs sollten min.6 bis max. 8 Teilnehmer pro Gruppe angepeilt werden.
Das Programm der ambulanten Sprachkurse zugunsten von Teilnehmern, die in ESF-Projekten eingetragen sind, wird intensiviert. Das Angebot, das bisher für die Organisationen „Work & Job“, „Dabei“ und „Cardijn“ durchgeführt wird, wird auch anderen Trägern auf Nachfrage geöffnet.
Das dafür vorgesehene Stundenkontingent wird differenziert eingesetzt werden können, je nachdem ob die Teilnehmer Vorkenntnisse oder keine Vorkenntnisse haben. So werden zweierlei Module angeboten: eines für Anfänger, ein zweites für Personen mit Vorkenntnissen.
Jedes Modul umfasst 3 oder 6 Stunden (vor der Klasse) pro Woche während der Semester, so wie unter Punkt 10 angegeben. Entsprechend der Rückmeldungen sehen wir z.Z. 4 solcher Module an 3 Stunden, resp. 2 Module an 3 und 1 Modul an 6 Stunden vor – je nach Bedarf.
Es gibt in der DG 14 Sozialbetriebe (aus dem Bereich der Sozialökonomie), von denen erste Betriebe die Anfrage stellen, dass ihre Mitarbeiter ebenfalls sprachlich geschult werden. Es geht dabei einerseits darum, die berufliche Mobilität der Betroffenen zu verbessern, nicht zuletzt im Hinblick, dass die Personen auf dem klassischen Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Andererseits geht es darum, bereits Gelerntes immer wieder zu trainieren, damit der Kenntnisstand erhalten werden kann.
Die Ausbildungsträger KAP/VHS gedenken, ein Angebot einzurichten, dass entweder betriebsspezifisch oder betriebsübergreifend organisiert werden kann.
Es werden bis zu 2 Module angeboten an je drei Stunden pro Woche und pro Semester. Die Angebote an mehrere Sozialbetriebe können zusammengelegt werden, sodass die minimale Gruppengröße erreicht werden kann, dies abhängig von den Absprachen mit den Sozialbetrieben.
Es besteht weiterhin Bedarf an Möglichkeiten, an Alphabetisierungsangeboten teilzunehmen. Der Bedarf besteht erfahrungsgemäß eher für die deutsche Sprache. Für die französische Sprache ist der Bedarf eher sporadisch.
Es wird daher daran gedacht, ein Angebot an 7 Stunden pro Woche und pro Semester im Bereich „Alphabetisierung Deutsch“ in Eupen einzurichten.
Das Angebot richtet sich an Personen, die im Bereich der Schriftsprache entweder erhebliche Defizite aufweisen, oder die Bedarf haben, dass ihre Kenntnisse ständig trainiert werden, damit Gelerntes nicht verloren geht. Es wird keine Zertifizierung angestrebt.
Schuljahr 2018 – Die Schuljahre 2019 und 2020 werden nach demselben Ausbau organisiert.
Das Sommermodul 2018 startet am 12. Februar 2018 und endet Beginn Juli. Vom 1. Juli bis zum 13. Juli (zwei komplette Wochen) finden Wiederholungen und Zertifizierungen statt. Damit besteht das Sommermodul aus 20 kompletten Wochen.
Das Wintermodul 2018-2019 startet am 3. September 2018. Das Wintermodul schließt ab mit Zertifizierungen vom 28. Januar bis zum 1. Februar. Damit umfasst das Wintermodul ebenfalls 20 komplette Wochen.
Das sich daraus ergebende Stundenkontingent für die Teilnehmer:
20 komplette Wochen pro Modul ergeben für die klassischen Kursangebote 20 x 14 = 280 Stunden pro Teilnehmer.
20 komplette Wochen ergeben für die Teilnehmer der „ambulanten Kursangebote“ insgesamt 20 x 3 = 60 Stunden pro Modul.
20 komplette Wochen ergeben für die Teilnehmer der „Alpha-Kurse“ 20 x 7= 140 Stunden pro Modul.
TERMINE
ANMELDUNG
VERANSTALTUNGSORTE
IN EUPEN
KAP – Kulturelle Aktion und Präsenz
Gülcherstraße 6
B – 4700 Eupen
IN ST.VITH
Pfarrheim St.Vith
Bleichstraße 6
B – 4780 St.Vith